Gutachten vom Fachmann

Nicht nur beim Kauf oder Verkauf sollten beide Parteien Kenntnis über den tatsächlichen Wert einer Immobilie haben. Wichtig ist dies u.a. bei Erbstreitigkeiten,
Scheidungen, Enteignungen oder wenn eine Immobilie modernisiert, erweitert
oder umgebaut wurde. Zur Feststellung des Immobilien-Wertes sind unabhängige
Gutachter berechtigt, die nach der Wertermittlungsverordnung (aktuelle
Fassung: WertV 98) arbeiten. Die Wertermittlungsverordnung regelt in
Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei
Immobilien und damit die Auslegung der Verkehrswert-Definition in § 194 BauGB. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt sich an einigen Fallbeispielen des Bochumer
Sachverständigen- und Immobilien-Büros Kliemchen & Partner.

Fallbeispiel 1

Im Kundenauftrag sollte sein Büro die Verkehrswert-Ermittlung für ein Drei Familienhaus erstellen. Hintergrund für die Wert-Ermittlung war eine
Erbstreitigkeit unter Geschwistern. Es stellte sich heraus, dass das Grundstück
noch Reserve-Bauland enthielt, das zur Zeit der Bewertung als Garten genutzt
wurde. Weil der Wert für Reserve-Bauland jedoch um ein vielfaches höher als für
Gartenland liegt, lenkten die Beteiligten ein und die Streitigkeiten der Geschwister
konnten beigelegt werden. Fazit: Die Erbmasse wurde gleichmäßig
aufgeteilt, womit alle zufrieden waren.


Fallbeispiel 2

Im Kundenauftrag sollte
sein Büro ein Einfamilien-Reihenhaus verkaufen. Das Objekt wurde von einem
Maklerbüro sechs Monate zum Verkauf angeboten, ohne Erfolg. Eine Ankaufswert-
Ermittlung über das Gutachterbüro ergab einen Verkehrswert von 20.000 Euro unter dem Wert des anbietenden Maklerbüros. Das Objekt wurde jetzt zum ermittelten Verkehrswert angeboten. Fazit: Das Objekt hat nach einer Woche
zum über das Gutachterbüro ermittelten Verkaufswert einen neuen Besitzer
gefunden.


Fallbeispiel 3

Ein Rechtsanwalt beauftragte das Gutachterbüro zur Schlichtung einer Erbstreitigkeit mit der Bewertung eines bebauten Grundstückes. Ein Familienmitglied meldete lange Jahre nach erfolgter Erbaufteilung Ansprüche an, weil es den Wert des Grundstückes um ein vielfaches höher ansah als zum Stichtag der Erbaufteilung. Das Gutachterbüro erstellte ein Verkehrswert-Gutachten zum Stichtag der Erbaufteilung in der Vergangenheit. Die Schwierigkeit lag darin, dass das Objekt in der Zwischenzeit modernisiert und erweitert wurde. Der Wert zum Stichtag der Erbaufteilung war annähernd korrekt. Fazit: Dem Antragsteller wurde ein angemessener Betrag ausgezahlt. Die Erbstreitigkeit ist beigelegt.

Fallbeispiel 4

Ein Kunde war lange Jahre Besitzer eines Gewerbeobjektes, das er von seinen Eltern überschrieben bekam und zum Teil selbst bewohnte und bewirtschaftete.
Die Mieteinnahmen über die Jahre deckten gerade mal die Hypothek bei der Bank. Der Gutachter erstellte eine Verkehrswert-Ermittlung und gleichzeitig einen Sanierungsplan für das Objekt. Das Objekt wurde saniert und die Mietflächen
neu vermietet. Fazit: Die Mieteinnahmen decken heute nicht nur die Hypothek einschließlich Modernisierungsdarlehen, sondern der Kunde erwirtschaftet sogar einen Überschuss durch langfristige Mietverträge.

Fallbeispiel 5

Ein Bauunternehmer erstellte im Rahmen einer beauftragten Umbau Maßnahme eine Gebäude-Trennwand, die bestimmte Vorraussetzungen nach den Bauvorschriften erfüllen sollte. Der Auftraggeber des Bauvorhabens erteilte
keine Abnahme für das erstellte Gewerk. Bei der Erstellung eines Gutachtens stellte
sich heraus, dass durch bestimmte Nacharbeiten am Gewerk die Abnahme erteilt
werden konnte. Fazit: Ein unabhängiges Wertgutachten gibt oft im Vorfeld Aufschluss bei Streitigkeiten und hilft bei Rechtsstreitigkeiten.

Fallbeispiel 6

Ein in Scheidung lebendes Ehepaar, Besitzer eines Einfamilienhauses, konnte sich über den tatsächlichen Wert des Hauses nicht einigen. Das Gutachterbüro wurde beauftragt, den Verkehrswert des Objekts zu ermitteln,
um die Diskrepanz von rund 200.000 Euro in den Wertvorstellungen der streitenden
Parteien zu überbrücken. Fazit: Der unsägliche Papierkrieg über
Rechtsanwälte war zu Ende. Beide Parteien akzeptierten den ermittelten Verkehrswert.