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Energiesparverordnung
Durch die Novellierung der
Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse
der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP)
im Gebäudebereich
umgesetzt.
Die Bundesregierung hat am
18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am
6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt,
die am 18.März 2009 von der
Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 tritt die Änderung der
Energieeinsparverordnung in Kraft.
Ziel der novellierten
Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und
Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt
sollen laut Integriertem
Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen
nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Die Änderungen der EnEV
2009 im Überblick:
- Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
- Neubauten: Die energetischen Anforderungen an
die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent
erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle
- muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten
als bisher.
- Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung
von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden
die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich
- 30 Prozent verschärft (z.B. Erneuerung der
Fassade, der Fenster, des Dachs).Alternativ kann der Bauherr sich dafür
entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft
- die Anforderungen an den
Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
- Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht
begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare
Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine
- Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt
aber auch eine Dämmung des Daches.Beibehalten wurde die Freistellung der
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der
- Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat.
Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb
von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
- Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der
Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von
Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung
vorgesehen.
- Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30
Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden
und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft
- Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten
und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die
Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020
- einsetzen.Es besteht keine Pflicht, wenn das
Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der
Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche
Vorschriften
- den Einsatz von elektrischen
Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in
Bebauungsplänen).
- Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden
verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister
übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten
- im Gebäudebestand - so genannte
Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden einheitliche
Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV
eingeführt.
- Verstöße gegen bestimmte Neu- und
Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung
falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Kanaldichtheitsprüfung
Welche Leitungen müssen Sie prüfen
lassen?
Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen. Das sind Ihre Grundleitungen sowie die
Hausanschlussleitung bis zum öffentlichen Kanal.
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Wie wird die Dichtheit geprüft?
Zunächst werden Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen gereinigt, um lose
Verschmutzungen und Rückstände zu beseitigen. Anschließend untersuchen wir die
Leitungen mit einer speziellen
TV-Kanal-Kamera auf eventuell
vorhandene Schäden. Das Ergebnis der optischen Überprüfung dokumentieren wir in
einem Bericht sowie mit einer Foto-CD. Werden keine Schäden festgestellt,
so gelten die Leitungen als dicht
nach DIN 1986, Teil 30. Darüber erhalten Sie ein „Dichtheitszertifikat“. Dieses
Zertifi kat gilt 20 Jahre – außer bei Grundstücken in Trinkwasserschutzzonen.
Überprüfen Sie hier, ob Ihr Gebäude in einem Trinkwasserschutzgebiet in
Mülheim an der Ruhr liegt.
Wie bekommen Sie Ihr Dichtheitszertifikat?
Bis Ende 2015 ist noch reichlich Zeit. Aber schieben Sie das Notwendige nicht
auf die lange Bank. Wir stehen Ihnen schon heute gerne zur Verfügung und
bereiten die gesetzlich erforderliche
Prüfung Schritt für Schritt mit
Ihnen vor:
1. Schritt:
Sie rufen uns zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 4501-466 an.
Hier erfahren Sie auch, ob Ihr Grundstück in einer Trinkwasserschutzzone liegt
oder überprüfen Sie es hier
2. Schritt:
Wir überprüfen Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen.
3. Schritt:
Das Ergebnis der optischen Überprüfung dokumentieren wir in einem Bericht
sowie mit einer Foto-CD. Werden keine Schäden festgestellt, so gelten die
Leitungen als dicht.
Ihre
Grundstücksentwässerungsleitungen weisen Schäden auf?
4. Schritt:
Wir erstellen für Sie auf Wunsch ein individuelles Sanierungskonzept.
5. Schritt:
Wir sanieren Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen.
6. Schritt:
Sie erhalten Ihr Dichtheitszertifikat, das Sie auf Nachfrage der Behörde
vorzeigen können.
Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Die Kosten der optischen Dichtheitsprüfung richten sich nach der Größe Ihres
Grundstücks und dem Umfang Ihrer Grundstücksentwässerungsleitungen.
Der Preis liegt zwischen 200 und 500 Euro.
Was kostet ein Sanierungskonzept bzw. die Sanierung?
Werden Defekte festgestellt, so hängt der Preis für das Sanierungskonzept und
die erforderliche Sanierung von der Länge, Zugänglichkeit und Art der Leitungen
ab. Es kann sein, dass schon
eine kleinere Reparatur örtlich
begrenzte Schäden beheben kann. Manchmal ist allerdings die Erneuerung der
Grundstücksentwässerungsleitungen in gleicher oder neuer Linienführung
unvermeidlich.
Meistens ist jedoch eine „Sanierung
von innen“ – zum Beispiel durch ein so genanntes Inliner-Verfahren – möglich,
sodass kein aufwändiges Freilegen der Rohre nötig ist.
Warum ist die Dichtheitsprüfung so wichtig?
Eine undichte Abwasserleitung sieht, hört und riecht man nicht. Tests zeigen
jedoch, dass ein Großteil der privaten Abwasserkanäle undicht ist. Hingegen
haben dichte Leitungen bzw. die bestandene
Dichtheitsprüfung viele Vorteile:
- Schutz unserer Umwelt
Undichte Abwasserleitungen können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährdet. Gleichzeitig kann - Grundwasser ins öffentliche Abwassernetz
eindringen und zur Überlastung der Kanäle und Kläranlagen führen.
- Wertsicherung Ihrer Immobilie
Der Wert eines Gebäudes wird nicht nur durch ein wärmegedämmtes Dach und eine schöne Fassade bestimmt. Auch ein intaktes Entwässerungssystem gehört dazu! - Sinnvoller Versicherungsnachweis
Durch eine so genannte Elementarversicherung können Sie u. a. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser absichern. Bei einer Schadensregulierung kann ein Nachweis - über Ihre intakten Entwässerungsleitungen
hilfreich sein.