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Neueste Energiesparverordnung

Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) 

im Gebäudebereich umgesetzt.

Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, 

die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 tritt die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft.

Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt 

sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

  • Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
  • Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle 
  • muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
  • Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 
  • 30 Prozent verschärft (z.B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs).Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft
  •  die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine 
  • Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der 
  • Eigentümer am 1.2.2002 in dem Haus gewohnt hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
  • Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft 
  • Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 
  • einsetzen.Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften 
  • den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
  • Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten 
  • im Gebäudebestand - so genannte Unternehmererklärungen - eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV eingeführt. 
  • Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Kanaldichtheitsprüfung

Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?

Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen. Das sind Ihre Grundleitungen sowie die Hausanschlussleitung bis zum öffentlichen Kanal.



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Wie wird die Dichtheit geprüft?

Zunächst werden Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen gereinigt, um lose Verschmutzungen und Rückstände zu beseitigen. Anschließend untersuchen wir die Leitungen mit einer speziellen 

TV-Kanal-Kamera auf eventuell vorhandene Schäden. Das Ergebnis der optischen Überprüfung dokumentieren wir in einem Bericht sowie mit einer Foto-CD. Werden keine Schäden festgestellt, 

so gelten die Leitungen als dicht nach DIN 1986, Teil 30. Darüber erhalten Sie ein „Dichtheitszertifikat“. Dieses Zertifi kat gilt 20 Jahre – außer bei Grundstücken in Trinkwasserschutzzonen.

Überprüfen Sie hier, ob Ihr Gebäude in einem Trinkwasserschutzgebiet in Mülheim an der Ruhr liegt.

Wie bekommen Sie Ihr Dichtheitszertifikat?

Bis Ende 2015 ist noch reichlich Zeit. Aber schieben Sie das Notwendige nicht auf die lange Bank. Wir stehen Ihnen schon heute gerne zur Verfügung und bereiten die gesetzlich erforderliche 

Prüfung Schritt für Schritt mit Ihnen vor:

1. Schritt:
Sie rufen uns zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 4501-466 an. Hier erfahren Sie auch, ob Ihr Grundstück in einer Trinkwasserschutzzone liegt oder überprüfen Sie es hier

2. Schritt:
Wir überprüfen Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen.

3. Schritt:
Das Ergebnis der optischen Überprüfung dokumentieren wir in einem Bericht sowie mit einer Foto-CD. Werden keine Schäden festgestellt, so gelten die Leitungen als dicht.


Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen weisen Schäden auf?

4. Schritt:
Wir erstellen für Sie auf Wunsch ein individuelles Sanierungskonzept.

5. Schritt:
Wir sanieren Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen.

6. Schritt:
Sie erhalten Ihr Dichtheitszertifikat, das Sie auf Nachfrage der Behörde vorzeigen können.

Was kostet die Dichtheitsprüfung?

Die Kosten der optischen Dichtheitsprüfung richten sich nach der Größe Ihres Grundstücks und dem Umfang Ihrer Grundstücksentwässerungsleitungen.
Der Preis liegt zwischen 200 und 500 Euro.

Was kostet ein Sanierungskonzept bzw. die Sanierung?

Werden Defekte festgestellt, so hängt der Preis für das Sanierungskonzept und die erforderliche Sanierung von der Länge, Zugänglichkeit und Art der Leitungen ab. Es kann sein, dass schon

eine kleinere Reparatur örtlich begrenzte Schäden beheben kann. Manchmal ist allerdings die Erneuerung der Grundstücksentwässerungsleitungen in gleicher oder neuer Linienführung unvermeidlich.

Meistens ist jedoch eine „Sanierung von innen“ – zum Beispiel durch ein so genanntes Inliner-Verfahren – möglich, sodass kein aufwändiges Freilegen der Rohre nötig ist.

Warum ist die Dichtheitsprüfung so wichtig?

Eine undichte Abwasserleitung sieht, hört und riecht man nicht. Tests zeigen jedoch, dass ein Großteil der privaten Abwasserkanäle undicht ist. Hingegen haben dichte Leitungen bzw. die bestandene

Dichtheitsprüfung viele Vorteile:

  • Schutz unserer Umwelt
    Undichte Abwasserleitungen können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährdet. Gleichzeitig kann 
  • Grundwasser ins öffentliche Abwassernetz eindringen und zur Überlastung der Kanäle und Kläranlagen führen.
  • Wertsicherung Ihrer Immobilie
    Der Wert eines Gebäudes wird nicht nur durch ein wärmegedämmtes Dach und eine schöne Fassade bestimmt. Auch ein intaktes Entwässerungssystem gehört dazu!
  • Sinnvoller Versicherungsnachweis
    Durch eine so genannte Elementarversicherung können Sie u. a. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser absichern. Bei einer Schadensregulierung kann ein Nachweis
  •  über Ihre intakten Entwässerungsleitungen hilfreich sein.